STEWA Winter 2026/27
113 Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden, die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a $. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. Bitte lesen Sie die Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch. 1. Abschluss des Pauschalreisevertrags 1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, durch E-Mail, SMS oder Fax erfolgen. Der Reise- vertrag soll mit den Formularen von STEWA Touristik GmbH (Reise- anmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende durch E-Mail, Fax oder SMS etc. die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 Satz 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei Vertragsschluss anwesend oder wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Veranstalters geschlossen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Bestäti- gung des Vertrags in Papierform. 1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei Reiseanmel- dung per Fax, E-Mail und SMS 5 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch STEWA Touristik GmbH bestätigt. 1.3. Telefonisch nimmt STEWA Touristik GmbH, worauf der Reisen- de ausdrücklich hinzuweisen ist, ledig- lich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Zi$. 1.1. geschlossen werden. 1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestätigung ist ein neuer Ver- tragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist, und den der Reisende innerhalb dieser Frist an- nehmen kann. 1.5. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf unserer Inter- netseite und den dort abrufbaren Reisebedingungen. 1.6. Bei Reiseanmeldungen über das Internet bietet der Reisende STEWA Touristik GmbH den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „Kostenp!ichtig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reisean- meldung) unverzüglich auf elektro- nischem Weg bestätigt. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich. 2. Vermittelte Leistungen - weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen 2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten, zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Ver- anstaltungen etc.) sind wir nicht Ver- anstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlos- sen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptp!ichten aus dem Rei- severmittlervertrag betro$en sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Bescha$enheit fehlt. 2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschal- reiseleistung vom Reisenden z. B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Zi$. 2.1. maßgeblich. 3. Pass-, Visa- und gesundheits- polizeiliche Formalitäten 3.1. Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden vor der Reisean- meldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheits- polizeiliche Formalitäten des Bestim- mungslands (einschließlich zwischen- zeitlich eingetretener Änderungen). 3.2. Nach Erfüllung der Informations- p!icht gemäß Zi$. 3.1. hat der Reisen- de selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu scha$en und die erforderlichen Reiseunterlagen mit- zuführen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Bescha$ung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verp!ichtet hat. 3.3. Kann die Reise infolge fehlen- der persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. ungültiges Visum, fehlende Impfung bzw. Nachweise). Insofern gilt Zi$. 8.3 (Rücktritt) entsprechend. 4. Zahlungen 4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Rest- zahlung) des Reisenden ist nach Ab- schluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsiche- rungsvertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig. 4.2. Nach Abschluss des Reisever- trags sind 20 % des Reisepreises zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Verein- barung tre$en. 4.3. Der Restbetrag ist auf Anfor- derung bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 7 Tagen bis 20 Tage vor Reisebeginn und mit einer Dauer von bis zu 6 Tagen bis 14 Tage vor Reisebeginn fällig. Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförde- rungsschein). 4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verp!ichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförde- rungsschein). 4.5. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht leistet, kann STEWA Touristik GmbH nach Mahnung und angemes- sener Frist vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Zi$. 8.3 (siehe unten) verlangen. 5. Leistungen und P$ichten 5.1. STEWA Touristik GmbH behält sich Änderungen vom Prospekt/Ka- talog vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. STEWA Touristik GmbH darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reise- anmeldung hierüber informiert. 5.2. STEWA Touristik GmbH hat Informationsp!ichten vor Reiseanmel- dung, soweit diese für die vorgesehe- ne Pauschalreise erheblich sind, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbe- sondere über wesentliche Eigenschaf- ten der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen). 5.3. Vertragsinhalt und Leistungen be- stimmen sich nach den vor Reisebeginn gemachten Angaben des Veranstalters nach Zi$. 5.1. und insbesondere den vereinbarten Vorgaben des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes ver- einbart ist. Sie sollen in der Reiseanmel- dung und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Zi$. 1.). Außerdem ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme des Antrags (Reise- bestätigung - siehe oben Zi$. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unverzüglich nach Vertragsschluss eine vollständige Reisebestätigung oder Abschrift des Vertrags zur Verfügung zu stellen. 5.4. STEWA Touristik GmbH hat über ihre Beistandsp!ichten zu informie- ren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z. B. hinsichtlich der vereinbarten Rück- beförderung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten be#ndet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen kann der Veranstalter Ersatz angemes- sener und tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen. 5.5. STEWA Touristik GmbH hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reise- beginn die notwendigen Reiseunter- lagen zu übermitteln (Gutscheine, Fahrkarten, Eintrittskarten etc.) und über nach Vertragsschluss eingetre- tene Änderungen zu unterrichten (siehe auch Zi$. 6.). 5.6. Leistungsänderungen nach Ver- tragsschluss sind in Zi$. 6. geregelt. 6. Unerhebliche und erhebliche Leistungs- und Preisänderungen / Leistungsänderungsvorbehalt 6.1. Abweichungen wesentlicher Eigen- schaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreise- vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von STEWA Touristik GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind STEWA Touristik GmbH vor Reisebe- ginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzu- schnitt der Reise nicht beeinträchtigen. STEWA Touristik GmbH ist verp!ichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauer- haften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt. 6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die STEWA Touristik GmbH ausdrücklich, z.B. durch E- Mail, Fax, SMS oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Reisende kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne frist- gemäße Erklärung des Reisenden gilt das Angebot von STEWA Touristik GmbH als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden. 6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende Anspruch auf Min- derung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für STEWA Touristik GmbH geringere Kosten, so sind dem Reisenden die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB). 6.4. STEWA Touristik GmbH ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die begehrte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten a) Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibsto$ oder andere Energieträger, b) einer Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (Touristenabgaben; Hafen oder Flughafengebühren sowie Sicherheitsgebühren im Zusammen- hang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und ö$entlichrechtliche Eintrittsgebühren) c) oder der Änderung der für die betre$ende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises nach dem folgenden Absatz 2 verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittel- bar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der in Satz 1 auf- geführten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für STEWA Touristik GmbH führt. Soweit für STEWA Touristik GmbH dadurch Verwaltungskosten entstehen, können diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigungs- bzw. Erstattungsbetrag abgezogen werden, sie sind auf Verlangen des Kunden nachzuweisen. 6.5 Der Reisepreis wird maximal um den Betrag verändert, der sich bei Addition der Änderungsbeträge der in Abs. 1 genannten Kostenbestandteile ergibt. Soweit einschlägige Änderungen die Reisegruppe als Gesamtheit be- tre$en, werden sie zunächst pro Kopf umgelegt. Zur Ermittlung des Umlage- betrages wird - je nachdem, was für die Kunden günstiger ist - entweder die konkret erwartete oder die ur- sprünglich kalkulierte durchschnittliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. 6.6 STEWA Touristik GmbH muss dem Kunden eine solche Preiserhöhung unter Angabe des Erhöhungsgrundes spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich unter Mitteilung der Berechnung mitteilen. Reisebedingungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Pauschalangebote von STEWA Touristik GmbH
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