STEWA Winter 2026/27

115 allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 15.2. Gelten für eine von einem Leis- tungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestim- mungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. 15.3. Auf Zi$. 14.8. (Anrechnung von Entschädigungen) wird verwiesen. 16. Verjährung - Geltendmachung 16.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber STEWA Touristik GmbH unter der angegebenen Anschrift oder klartext@stewa.de oder dem Reisevermittler, der die Buchung vor- genommen hat, geltend zu machen. 16.2. Die Ansprüche des Reisenden - ausgenommen Körperschäden - nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz), verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. 17. Informationsp$ichten über die Identität des ausführenden Luftfahrt- unternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verp!ichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der aus- führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistun- gen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verp!ichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informie- ren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveran- stalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Flug- gesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher„Black List“) ist auf folgender Internetseite ab- rufbar: https://transport.ec.europa.eu/ transport-themes/eu-air-safety-list_en 18. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien 18.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Au!agen erbracht werden. 18.2. Der Reisende erklärt sich ein- verstanden, angemessene Nutzungs- regelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruch- nahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen das STEWA- Fahrerteam, die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Andere Fahrer des Busses sind nicht Vertreter von STEWA Tou- ristik GmbH zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen. 19. Widerrufsrecht bei touristischen Buchungen Der Kunde hat kein Widerrufsrecht bei Reisebuchungen der STEWA Touristik GmbH. Auch Tagesfahrten fallen unter die Ausnahme des Widerrufsrechts gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. 20. Verbraucherstreitbeilegung STEWA Touristik GmbH weist im Hin- blick auf das Gesetz über Verbraucher- streitbeilegung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbei- legung teilnimmt. Sofern eine Verbrau- cherstreitbeilegung nach Drucklegung STEWA Touristik GmbH Rücktrittskosten (vgl. Zi!er 8.3) Die Höhe der Rücktrittskosten ist von der gewählten Leistung abhängig. Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote! Die Rücktrittskosten listen wir nachfolgend einzeln auf: Rücktrittskosten pro Person vom Reisepreis Pauschalreise Buspauschalreisen Flugpauschalreisen Bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 20 % 35 % 49 bis 31 Tage vor Reiseantritt 25 % 45 % 30 bis 25 Tage vor Reiseantritt 30 % 60 % 24 bis 18 Tage vor Reiseantritt 50 % 75 % 17 bis 14 Tage vor Reiseantritt 70 % 80 % 13 bis 4 Tage vor Reiseantritt 85 % 85 % ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts / bei Nichtantritt der Reise 90 % 90 % Rücktrittskosten pro Person vom Reisepreis Pauschalreisen, welche Eintrittskarten für Theater, Oper, Musical oder Konzerte sowie fakultative Sonderkarten beinhalten (Bus und Flug) Bis 90 Tage vor Reisebeginn 20 % 89 bis 70 Tage vor Reisebeginn 40 % 69 bis 50 Tage vor Reisebeginn 60 % 49 bis 31 Tage vor Reisebeginn 80 % Ab 30 Tage vor Reisebeginn 90 % ... AIDA CRUISES Bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 30% 49 bis 30 Tage vor Reiseantritt 45% 29 bis 15 Tage vor Reiseantritt 70% 14 bis 1 Tag vor Reiseantritt 85% Tag des Reiseantritts / Nichtantritt 95% ... COSTA KREUZFAHRTEN Bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 20% 49 bis 30 Tage vor Reiseantritt 30% 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 40% 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60% 14 bis 5 Tage vor Reiseantritt 80% Ab dem 4. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 95% ... HURTIGRUTEN Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 20% 89 bis 60 Tage vor Reiseantritt 50% 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt 75% Ab dem 29. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 95% ... MSC KREUZFAHRTEN Bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 30% 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt 35% 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 50% 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 70% 14 bis 2 Tage vor Reiseantritt 90% Tag vor Reiseantritt / Nichtantritt 95% ... NICKO CRUISES (Hochsee-Kreuzfahrten) Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 30% 89 bis 45 Tage vor Reiseantritt 60% 44 bis 30 Tage vor Reiseantritt 65% 29 bis 10 Tage vor Reiseantritt 85% 9 bis 1 Tage vor Reiseantritt 90% Tag des Reiseantritts / Nichtantritt 95% ... PHOENIX REISEN Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 20% 89 bis 30 Tage vor Reiseantritt 35% 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 50% 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60% 14 bis 1 Tage vor Reiseantritt 85% Tag des Reiseantritts / Nichtantritt 90% ... TUI CRUISES Bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 35% 49 bis 30 Tage vor Reiseantritt 45% 29 bis 24 Tage vor Reiseantritt 60% 23 bis 17 Tage vor Reiseantritt 80% 16 bis 1 Tag vor Reiseantritt 90% Tag des Reiseantritts / Nichtantritt 95% Weitere Pauschalreisen mit Hochsee-Schi!en Bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 40% 49 bis 31 Tage vor Reiseantritt 50% 30 bis 25 Tage vor Reiseantritt 75% 24 bis 18 Tage vor Reiseantritt 80% 17 bis 5 Tage vor Reiseantritt 90% Ab 4. Tag vor Reiseantritt / Nichtantritt 95% ... A-ROSA FLUSSSCHIFF Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 50% 30 bis 25 Tage vor Reiseantritt 70% 24 bis 18 Tage vor Reiseantritt 80% 17 bis 4 Tage vor Reiseantritt 85% Ab dem 3. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 90% ... ANTON GÖTTEN REISEN Bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20% 45 bis 31 Tage vor Reiseantritt 40% 30 bis 16 Tage vor Reiseantritt 60% 15 bis 1 Tag vor Reiseantritt 80% Tag des Reiseantritts / Nichtantritt 95% RÜCKTRITTSKOSTEN PAUSCHALREISEN KREUZFAHRTEN pro Person vom Reisepreis IN ZUSAMMENARBEIT MIT ... dieser Reisebedingungen für STEWA Touristik GmbH verp!ichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. 21. Datenschutz und Schluss- bestimmungen 21.1. STEWA Touristik GmbH erhebt und verwendet personenbezogene Daten gemäß den datenschutzrecht- lichen Bestimmungen zu Verkauf, Ver- mittlung und Durchführung von Reisen und damit verbundenen Leistungen nur im Rahmen der gesetzlichen Be- stimmungen. Die Datenerhebung und Verwendung zu Zwecken der Wer- bung und Marktforschung erfolgt nur nach Ihrer zuvor erklärten, ausdrück- lichen Einwilligung. Näheres #nden Sie in unserer vollständigen Datenschutz- erklärung auf unserer Webseite. 21.2. Alle Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand der Druck- legung 15.06.2026. STEWA Touristik GmbH Lindigstraße 2, 63801 Kleinostheim, Tel. 06027-40972-1, Fax: 06027-40972-440, Email: info@stewa.de , www.stewa.de , Geschäftsführer: Peter und Kerstin Stenger Amtsgericht - Registergericht - Ascha$enburg HRB 10276, Sitz: Alzenau ... NICKO CRUISES (Flusskreuzfahrten) Bis zum 120. Tag vor Reiseantritt 20% 119 bis 60 Tage vor Reiseantritt 40% 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt 50% 29 bis 15 Tage vor Reiseantritt 70% 14 bis 1 Tage vor Reiseantritt 85% Tag des Reiseantritts / Nichtantritt 90% ... GTW TOURISTIK, VIVA CRUISES & 1AVISTA Bis zum 32. Tag vor Reiseantrittt 40% 31 bis 17 Tage vor Reiseantritt 60% 16 bis 1 Tage vor Reiseantritt 80% Tag des Reiseantritts / Nichtantritt 90% ... SE-TOURS (Flusskreuzfahrten) Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20% 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 50% 21 bis 1 Tage vor Reiseantritt 75% Tag des Reiseantritts / Nichtantritt 90% SE-TOURS (Rad & Schi$skombis) Bis zum 84. Tag vor Reiseantritt 20% 83 bis 42 Tage vor Reiseantritt 30% 41 bis 28 Tage vor Reiseantritt 60% 27 bis 4 Tage vor Reiseantritt 80% Ab dem 3. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 90% Weitere Pauschalreisen mit Flusskreuzfahrtschi!en Bis zum 50. Tag vor Reisenantritt 40% 49 bis 31 Tage vor Reiseantritt 60% 30 bis 14 Tage vor Reiseantritt 80% 13 bis 4 Tage vor Reisenantritt 85% Ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95%

RkJQdWJsaXNoZXIy MTk3MzMy