urlaubme - Sommer 2026

REISEBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALREISEN Sehr geehrte Kunden , die nachfolgenden Be- stimmungenwerden,soweitwirksamvereinbart, InhaltdeszwischendemKundenbzw.Reisenden, nachstehendeinheitlich„Reisender“genannt,und derLambert-ReisenGmbH&Co.KG,nachstehend „LR“abgekürzt,zustandekommendenPauschal- reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB(EinführungsgesetzzumBGB)undfüllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedin- gungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Reisenden; Hinweis zumNichtbestehen von bestimmtenWider- rufsrechten 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots von LR und der Bu- chung des Reisenden sind die Reiseausschrei- bung und die ergänzenden Informationen von LR für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen. b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von LRvomInhaltderBuchungab,so liegteinneues AngebotvonLRvor,andasLR fürdieDauervon 3Tagengebundenist.DerVertragkommtaufder Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit LR bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorver- traglichen Informationsp¯ichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist von LRdieAnnahmedurchausdrücklicheErklärung oder Anzahlung erklärt. c) Die von LR gegebenen vorvertraglichen In- formationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichenKosten,dieZahlungsmodalitäten,die MindestteilnehmerzahlunddieStornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages,soferndieszwischenden Parteien ausdrücklich vereinbart ist. d) Der Reisende haftet für alle vertraglichen Ver- pflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, so- weit er eine entsprechende Verp¯ichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung über- nommen hat. 1.2. Für die Buchung, diemündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular vonLRerfolgen(beiE-MailsdurchÜbermittlung desausgefülltenundunterzeichnetenBuchungs- formularsalsAnhang).MitderBuchungbietetder Reisende LR denAbschluss des Pauschalreise- vertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisende 3Werktage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Rei- sebestätigung (Annahmeerklärung) durch LR zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertrags- schlusswirdLRdemReisendeneinedengesetz- lichenVorgabenentsprechendeReisebestätigung inTextformübermitteln,sofernderReisendenicht AnspruchaufeineReisebestätigunginPapierform nachArt.250§6Abs. (1)Satz2EGBGBhat,weil derVertragsschlussingleichzeitigerkörperlicher AnwesenheitbeiderParteienoderaußerhalbvon Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. BeiBuchungenimelektronischenGeschäfts- verkehr(z.B.Internet,App,Telemedien)giltfürden Vertragsabschluss: a) Dem Reisenden wird der Ablauf der elektro- nischen Buchung in der entsprechenden An- wendung von LR erläutert. b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben,zurLöschungoderzumZurücksetzen desgesamtenBuchungsformularseineentspre- chendeKorrekturmöglichkeitzurVerfügung,deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angege- ben.Rechtlichmaßgeblich istausschließlichdie deutsche Sprache. d) Soweit der Vertragstext von LR im Online- buchungssystemgespeichertwird,wirdderRei- senden darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) MitBetätigungdesButtons (derSchalt¯äche) „zahlungsp¯ichtig buchen“ bietet der Reisende LR den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Reisende 3 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Bu- chung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. g) Die Übermittlung der Buchung durch Betäti- gungdesButtons„zahlungsp¯ichtigbuchen“be- gründetkeinenAnspruchdesReisendenaufdas ZustandekommeneinesPauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. LR ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertrags- angebotdesReisendenanzunehmenodernicht. h) DerVertragkommtdurchdenZugangderReise- bestätigung von LR beimReisenden zu Stande. i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vor- nahme der Buchung des Reisenden durch Be- tätigungdesButtons„zahlungsp¯ichtigbuchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung derReisebestätigungamBildschirm(Buchungin Echtzeit),sokommtderPauschalreisevertragmit ZugangundDarstellungdieserReisebestätigung beimReisendenamBildschirmzuStande,ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Ein- gangseinerBuchungnachf)bedarf,soweitdem Reisenden dieMöglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Aus- druck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Rei- senden diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. LR wird dem Reisenden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln. 1.4. LR weist darauf hin, dass nach den gesetz- lichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7 BGB) bei Pau- schalreiseverträgennach§651aund§651cBGB, dieimFernabsatz(Briefe,Kataloge,Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst ver- sendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündi- gungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß§651hBGB(siehehierzuauchZiÆ.5).Ein Widerrufsrechtbestehtjedoch,wennderVertrag überReiseleistungennach§651aBGBaußerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht einWiderrufsrecht ebenfalls nicht. 2. Bezahlung 2.1. LRundReisevermittlerdürfenZahlungenauf denReisepreisvorBeendigungderPauschalreise nurfordernoderannehmen,wenneinwirksamer Kundengeldabsicherungsvertragbestehtunddem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen undKontaktdatendesKundengeldabsicherersin klarer,verständlicherundhervorgehobenerWeise übergebenwurde.NachVertragsabschlusswird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eineAnzahlunginHöhevon10%desReisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlungwird 14 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungs- schein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in ZiÆer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 14 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 2.2. Leistet der Reisende die Anzahlung und/ oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl LR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertrag- lichenLeistungenbereitundinderLageist,seine gesetzlichenInformationsp¯ichtenerfüllthatund keingesetzlichesodervertraglichesZurückbehal- tungsrecht des Reisenden besteht, und hat der ReisendedenZahlungsverzugzuvertreten,soist LR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und denReisendenmitRücktrittskostengemäßZiÆer 5 zu belasten. 3. Änderung von Vertragsinhalten vor Reise- beginn, die nicht den Reisepreis betre§en 3.1. AbweichungenwesentlicherEigenschaften vonReiseleistungenvondemvereinbartenInhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertrags- abschluss notwendig werden und von LR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind LR vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Ge- samtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. LR istverp¯ichtet,denReisendenüberLeis- tungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vondemÄnderungsgrundaufeinemdauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht)klar,verständlichundinhervor- gehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oderderAbweichungvonbesonderenVorgaben des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisever- tragsgewordensind,istderReisendeberechtigt, innerhalbeinervonLRgleichzeitigmitMitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entwederdieÄnderunganzunehmenoderunent- geltlichvomPauschalreisevertragzurückzutreten. Erklärt der Reisende nicht innerhalb der von LR gesetztenFristausdrücklichgegenüberdiesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 3.4. EventuelleGewährleistungsansprücheblei- ben unberührt, soweit die geänderten Leistun- gen mit Mängeln behaftet sind. Hatte LR für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuellangebotenenErsatzreisebeigleichwer- tigerBeschaÆenheitzumgleichenPreisgeringere Kosten, ist dem Reisenden der DiÆerenzbetrag entsprechend § 651mAbs. 2 BGB zu erstatten. 4. Preiserhöhung, Preissenkung 4.1. LR behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte a) ErhöhungdesPreisesfürdieBeförderungvon PersonenaufgrundhöhererKostenfürTreibstoÆ oder andere Energieträger, b) ErhöhungderSteuernundsonstigenAbgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristen- abgaben,Hafen-oderFlughafengebühren,oder c) ÄnderungderfürdiebetreÆendePauschalreise geltendenWechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. 4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zu- lässig, sofern LR den Reisenden in Textformklar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Be- rechnung der Preiserhöhung mitteilt. 4.3. DiePreiserhöhungberechnetsichwiefolgt: a) BeiErhöhungdesPreisesfürdieBeförderung von Personen nach 4.1.a) kann LR den Reise- preis nach Maßgabe der nachfolgenden Be- rechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann LR vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. Anderenfalls werdendievomBeförderungsunternehmenpro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen BeförderungskostendurchdieZahlderSitzplätze desvereinbartenBeförderungsmittelsgeteilt.Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann LR vomReisenden verlangen. b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Ab- gaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden,anteiligenBetragheraufgesetzt werden. c) BeiErhöhungderWechselkursegem.4.1.ckann derReisepreisindemUmfangeerhöhtwerden,in demsichdieReisedadurch fürLRverteuerthat. 4.4. LR ist verp¯ichtet, dem Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen,wennundsoweitsichdiein4.1.a)-c) genanntenPreise,AbgabenoderWechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn ge- änderthabenunddieszuniedrigerenKostenfür LRführt.HatderReisendemehralsdenhiernach geschuldetenBetraggezahlt, istderMehrbetrag von LR zu erstatten. LR darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die LR tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. LR hat den Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungs- ausgaben entstanden sind. 4.5. Preiserhöhungensindnurbiszum20.Tagvor ReisebeginneingehendbeimReisendenzulässig. 4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von LR gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertragzurückzutreten.Erklärtder Reisende nicht innerhalb der von LR gesetzten FristausdrücklichgegenüberdiesemdenRück- trittvomPauschalreisevertrag,giltdieÄnderung als angenommen. 5. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn/Stornokosten 5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebe- ginnvomPauschalreisevertragzurücktreten.Der RücktrittistgegenüberLRunterdernachfolgend angegebenenAnschriftzuerklären,fallsdieReise übereinenReisevermittlergebuchtwurde,kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. 5.2. Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert LR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann LReineangemesseneEntschädigungverlangen, soweit der Rücktritt nicht von LR zu vertreten ist. LRkannkeineEntschädigungverlangen,soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittel- barer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Perso- nen an den Bestimmungsort erheblich beein- trächtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle derPartei,diesichhieraufberuft,unterliegenund sichihreFolgenauchdannnichthättenvermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroÆen worden wären. 5.3. LR hat die nachfolgenden Entschädigungs- pauschalen unter Berücksichtigung des Zeit- raums zwischen der Rücktrittserklärung und demReisebeginnsowieunterBerücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen unddeserwartetenErwerbsdurchanderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. DieEntschädigungwirdnachdemZeitpunktdes ZugangsderRücktrittserklärungwiefolgtmitder jeweiligen StornostaÆel berechnet: Erfolgt der Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn 10% 29 bis 24 Tage 20% 23 bis 17 Tage 30% 16 bis 10 Tage 40% 09 bis 03 Tage 60% 02 bis Anreisetag (No-Show) 90% Bei Tagesfahrten fallen ab dem 2. Tag vor Anreise 90%des Gesamtreisepreises als Stornokosten an. 5.4. Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall un- benommen,LRnachzuweisen,dassLRüberhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von LR geforderte Ent- schädigungspauschale. 5.5. Eine Entschädigungspauschale gem. ZiÆer 5.3giltalsnichtfestgelegtundvereinbart,soweit LRnachweist,dassLRwesentlichhöhereAufwen- dungenentstandensindalsderkalkulierteBetrag derPauschalegemäßZiÆer5.3.IndiesemFall ist LRverp¯ichtet,diegeforderteEntschädigungunter BerücksichtigungdererspartenAufwendungen unddesErwerbseineretwaigen,anderweitigen VerwendungderReiseleistungenkonkretzube- ziÆern und zu begründen. 5.6. IstLR infolgeeinesRücktrittszurRückerstat- tung des Reisepreises verp¯ichtet, bleibt § 651h Abs. 5 BGB unberührt. 5.7. DasgesetzlicheRechtdesReisenden,gemäß § 651e BGB von LR durch Mitteilung auf einem dauerhaftenDatenträgerzuverlangen,dassstatt seiner einDritter in die Rechte und P¯ichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch dievorstehendenBedingungenunberührt.Eine solcheErklärungistinjedemFallrechtzeitig,wenn sie LR 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskos- tenversicherungsowieeinerVersicherungzur DeckungderRückführungskostenbeiUnfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 6. Umbuchungen 6.1. Ein Anspruch des Reisenden nach Ver- tragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts,derUnterkunft,derVerp¯egungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung)bestehtnicht.Diesgiltnicht,wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil LR keine, unzureichendeoderfalschevorvertraglicheInfor- mationengemäßArt.250§3EGBGBgegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Reisenden dennocheineUmbuchungvorgenommen,kann LRbeiEinhaltungdernachstehendenFristenein UmbuchungsentgeltvomReisendenprovonder Umbuchung betroÆenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das UmbuchungsentgeltjeweilsbiszudemZeitpunkt desBeginnsderzweitenStornostaÆelder jewei- ligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in ZiÆer 5 € 10,- pro betroÆenen Reisenden. Etwaig im Zuge der Umbuchung resultierende höhere Reisekosten sind vom Reisenden zusätzlich zu bezahlen. Sofern im Zuge der Umbuchung geringere Reisekosten resultieren sollten, wird 128 ‚ REISEBEDINGUNGEN

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